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Pressemitteilung

15.04.10 11:30

EuGH-Versandkostenurteil führt zu Benachteiligung deutscher Versender

Versandhandelsverband bvh fordert Änderung des deutschen Retourenrechts

Frankfurt, 15.04.2010 Nach dem Versandkostenurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) eine Reform des Retourenrechts in Deutschland gefordert. Hintergrund ist die Tatsache, dass nach dem Urteil deutsche Kunden grundsätzlich keine Versandkosten zahlen müssen, wenn Sie ihr Widerrufsrechts nutzen und die Ware vollständig an das Versandunternehmen zurücksenden. In dem Ausgangsverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage zu klären, ob Verbraucher nach deutschem Recht die Versandkosten einer solchen Bestellung tragen müssen. Anders als in den europäischen Nachbarländern müssen sie nämlich hierzulande grundsätzlich keine Rücksendekosten übernehmen - Ausnahme sind Kleinbestellungen unter 40 Euro. Der EuGH hat nun entschieden, dass nach Europarecht Verbrauchern bei einer Retoure lediglich die Rücksendekosten auferlegt werden können.

„Das EuGH-Urteil kommt nicht überraschend, denn es folgt der europäischen Fernabsatzrichtlinie in nachvollziehbarer Weise“, sagt Christoph Wenk-Fischer, Stv. Hauptgeschäftsführer des bvh, „allerdings gerät durch seine Auswirkungen das ausbalancierte deutsche System in Ungleichgewicht. Der Gesetzgeber muss daher nun das deutsche Rückgaberecht an das Europarecht anpassen, damit Versandunternehmen Verbrauchern wie in den europäischen Nachbarländern Rücksendekosten berechnen können. Auf diese Weise kann einem Missbrauch des Retourenrechts in Deutschland vorgebeugt werden.“

Über den bvh:

Dank E-Commerce und Internet ist der Versandhandel so vital wie nie. Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) ist die Branchenvereinigung der Versand- und Online-Händler. Derzeit sind über 290 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamem Katalog- und Internet-Angebot, reine Internet-Händler, TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die Versandhandelsbranche erwirtschaftet jährlich rund 29,1 Mrd. Euro Umsatz im Privatkundengeschäft. Der Online-Handel mit Waren macht dabei mehr als 50 Prozent des Umsatzes aus, in Summe 15,5 Mrd. Euro.




Dateien zum Download:
2010-04-15__PM_bvh_zu_EuGH_Versandkostenurteil.pdf



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