Der Versandhandel genießt bei seinen Kunden und in der Öffentlichkeit ein gutes Ansehen - auch deshalb, weil der Bundesverband bei seinen Mitgliedsfirmen für die Einhaltung von wettbewerbsrechtlichen und anderen branchenspezifischen Vorschriften sorgt. Insofern ist eine Mitgliedschaft im BVH in der Öffentlichkeit auch als Garant für ein seriöses Geschäftsgebaren anerkannt.
Jedes Mitglied kann sich mit Fragen und Sorgen in diesem Gebiet an den Justitiar des Verbandes wenden, der allen Mitgliedsfirmen zur Klärung rechtlicher Fragen (Wettbewerbsrecht mit Nebengesetzen, Kundenanfragen zum Datenschutz, Verpackungsverordnung etc.) zur Verfügung steht. Er ist gleichzeitig Geschäftsführer des Rechtsauschuß des Verbandes, der Streitfälle aus dem Bereich der Versandhandelswerbung schlichtet und Leitsätze für die Mitglieder insbesondere zur Beantwortung schwieriger wettbewerbsrechtlicher Fragen entwickelt.
Mit der strikten Einhaltung rechtlicher Vorgaben sollen unnötige oder gar schädliche Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Unternehmen vermieden werden - im Interesse dieser Unternehmen, aber auch im Interesse der gesamten Branche.
Der BVH gibt zudem sein "Wettbewerbsrecht im Versandhandel" heraus, eine ständig aktualisierte Loseblattsammlung. Jedem Mitglied wird ein Exemplar zur Verfügung gestellt. Zu den neuesten Schriften gehört die Broschüre zu dem am 30.06.2000 in Kraft getretenen |