Digitalisierung:

KI-Verordnung: Stellungnahme zu Trilog-Verhandlungen

Der E-Commerce verwendet schon seit mehreren Jahren erfolgreich KI-Anwendungen. Ihr Einsatz dient vor allem auch der Verbesserung der Schnittstellen zu den Kundinnen und Kunden und bietet diesen mehr Sicherheit und Komfort. Dies betrifft beispielsweise die Bereiche Sicherheit & Compliance, Lieferzeitenvorhersagen, Logistik und Warenplanung und die Unterstützung der Kundenkommunikation, aber auch der Betrugsprävention. Diese Anwendungen unterliegen bereits dem Datenschutzrecht sowie dem Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie zum Teil zusätzlich eigens von den Unternehmen erstellten Ethik-Vorgaben. Es ist unserer Branche wichtig, dass KI vertrauenswürdig ist. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass sie von Händlerinnen und Händlern und Verbraucherinnen und Verbrauchern akzeptiert und verwendet wird.